Sozialgericht Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Allee 21
1. Etage Saal 139
12..00 Uhr
Die Verhandlung ist öffentlich!
Sven S. aus Wuppertal gehört zu den ersten Versicherten, die verpflichtet werden sollen, die neue "Elektronische Gesundheitskarte" zu benutzen

Das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ ist seit Jahre umstritten, wird von Bürgerrechtlern, Datenschützern, Ärzten und Patienten wegen der Pläne zentraler Datenspeicherungen von sensiblen Krankheitsdaten scharf kritisiert. Die neue Versichertenkarte soll als Zugangsschlüssel für das zentrale Datennetz dienen.

Trotz der bundesweiten Kritik, katastrophaler Testergebnisse in 7 Testregionen und mehrerer ablehnender Beschlüsse des „ Deutschen Ärztetages“ wird der „Rollout“ der neuen Karten in der Region Nordrhein fortgesetzt.

Sven S. wurde Anfang 2009 gebeten, ein Bild dafür an seine Krankenkasse zu schicken.

Er weigerte sich und erklärte, er sei nicht bereit, die neue Chipkarte zu benutzen. Am 26. August 2010 um 12:00 Uhr ist mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht Düsseldorf.

Sven S. beruft sich in seiner Klage auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, geschützt durch Artikel 2 des Grundgesetzes. Seine Behandlungsdaten dürften nur beim Arzt seines Vertrauens gespeichert werden. Er verlangt, dass das Sozialgericht Düsseldorf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 100 Grundgesetz einholt.

Sven S. wird vertreten durch den Hamburger Rechtsanwalt Jan Kuhlmann. „Die Klage hat gute Chancen. Das Bundesverfassungsgericht hat Argumente gegen die Gesundheitskarte und die EDV-Erfassung der Behandlungsdaten schon zwei mal als durchaus erwägenswert bezeichnet“, stellt der Anwalt fest. Die bisherigen Kläger waren aber nie "direkt beschwert", da die konkrete Umsetzung noch ausstand. Auch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten stärke die Rechte der Betroffenen und zeige, dass das Projekt elektronische Gesundheitskarte nicht mehr zeitgemäß sei und endgültig eingestellt werden sollte.
Im Internet wurde mitterweile ein Leitfaden für Betroffene veröffentlicht: "Mit Widerspruch und Klage gegen die Elektronische Gesundheitskarte"
zum Widerspruch und Klage gegen die eGK......